AGB
Produktbezogene Geschäftsbedingungen
zur Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen one-dsl und Optionen der
newone GmbH, Albert-Einstein-Strasse 3, 98693 Ilmenau, nachfolgend newone genannt
§1 Geltungsbereich
[1] Die nachfolgenden produktbezogenen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen, welche newone durch das eigene Telekommunikationsnetz im Zusammenhang mit den Produkten one-dsl sowie den optionalen Zusatzleistungen (z. B. Verdopplung der Uploadbandbreite, feste IP-Adresse, Sprachmodule) in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Telekommunikationskundenschutzverordnung bzw. des Telekommunikationsgesetzes gegenüber Endkunden erbringt. Die Telekommunikationskundenschutzverordnung bzw. das Telekommunikationsgesetz gilt auch dann, wenn in den nachstehenden Bedingungen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
§2 Vertragsabschluss und Hinweise
[1] Der Auftrag des Kunden erfolgt schriftlich oder durch Datenfernübertragung (z. B. E-Mail mit unterschriebenem Auftragsformular oder Fax) und bedarf zur Annahme des Vertrages keiner schriftlichen Annahmeerklärung durch newone. Mit der Ausführung des Auftrages nimmt newone den Auftrag an. Weicht die Ausführung vom Auftrag des Kunden ab, so erfolgt die Annahme des Vertrages durch den Kunden zu den im Leistungsschein genannten Bedingungen spätestens durch die erstmalige Inanspruchnahme des jeweiligen Dienstes.
§3 Leistungsumfang der newone
[1] Newone ermöglicht dem Kunden über ihre bestehende Kommunikationsinfrastruktur den Zugang zum Internet durch die Bereitstellung eines Netzknotens. Auf die Verfügbarkeit von Verbindungen ab dem newone-Internet-Netzknoten innerhalb des Internets hat newone keinen Einfluss, dies gehört insoweit nicht zum Leistungsumfang von newone. Der Verantwortungsbereich für die Dienstebereitstellung durch newone endet am Übergangspunkt inklusive Netzabschluss (der Übergangspunkt stellt dabei den Referenzpunkt zwischen Kundenendeinrichtung und dem Netzanschluss von newone dar).
z. B. ausreichende Signalqualität am Umzugsort u.a., grundsätzlich fortgeführt. newone wird die technische Realisierbarkeit nach der Umzugsmeldung prüfen und
bei deren Vorliegen einen erneuten Installationstermin nennen. Ziff. 2.1 dieser produktbezogenen Geschäftsbedingungen gilt entsprechend. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung der Leistung am Umzugsort besteht für die newone erst nach Prüfung der Leistungsverfügbarkeit am Umzugsort. newone erhebt in diesem Fall eine Umzugsgebühr gemäß der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste.[11] Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich im Übrigen aus den Leistungsbeschreibungen und der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten von newone zu den Vertragsprodukten sowie aus den hierauf bezugnehmenden Vereinbarungen zwischen dem Kunden und newone gemäß Einzelvertrag bzw. weitere Infos erhalten Sie unter:
E-Mail: info@newone.de
Telefon: 03677 8474 0
Die Leistungsbeschreibungen und Preislisten können auf unserer Webseite eingesehen oder bei newone angefordert werden
§4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
[1] Der Kunde stellt für den Betrieb und die Installation der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen newone unentgeltlich und rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung und hält diese auf Dauer des Vertrages im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand. Er verpflichtet sich ferner, die technischen Einrichtungen von newone vor unbefugten Eingriffen eigener Mitarbeiter oder Dritter zu schützen, selbst keinerlei Eingriffe vorzunehmen, bei erkennbaren Schäden oder Mängeln an von newone gelieferten technischen Einrichtungen diese unverzüglich zu unterrichten und den Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen von newone nach Anmeldung jederzeit Zutritt zu den technischen Einrichtungen zu gewähren, soweit dies für die
Durchführung des Vertrages erforderlich und für den Kunden zumutbar ist. Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an technischen Einrichtungen von newone lässt er ausschließlich von newone durchführen.
Samstagsarbeit, Sonn- und Feiertag) zu ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtung von newone vorlag und der Kunde die tatsächliche Ursache für die Störung selbst verschuldet hat. Das Recht des Kunden, den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt kein oder nur ein geringerer
Schaden bei newone eingetreten ist, bleibt unberührt.[4] Im Falle der missbräuchlichen Nutzung des Internet-Zuganges, Produkten oder Zusatzmodulen ist newone – nach erfolgsloser Abmahnung mit Fristsetzung – berechtigt, soweit technisch möglich, das missbräuchlich benutzte Produkt oder Modul zu sperren, ersatzweise das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.[5] Der Kunde ist verpflichtet, den one-dsl Internet-Zugang bestimmungsgemäß und im Rahmen der Rechtsvorschriften über die Telekommunikation in der jeweils gültigen Fassung zu benutzen. Der Kunde ist für Inhalte und insbesondere für deren Rechtmäßigkeit, welche über seine Kennung im Internet eingestellt oder in irgendeiner Weise verbreitet werden, gegenüber newone und Dritten selbst verantwortlich.
- Der Kunde hat insbesondere die nachfolgenden Regelungen zu beachten: Die nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche und geistige Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter und die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts sowie des
Datenschutzrechts. In diesem Zusammenhang ist er insbesondere dazu verpflichtet, die als Login/E-Mail-Namen einzusetzende Zeichenfolge auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, z. B. mit Namens-, Mar-ken-, Urheber oder sonstigen Schutzrechten zu prüfen. Der Kunde stellt newone von allen begründeten Ansprüchen frei, die von
Dritten aus der Verletzung einer dieser Pflichten gegen newone erhoben werden, sofern er nicht den Nachweis erbringen kann, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht verschuldet hat. - Der Kunde hat darüber hinaus keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte und/oder Informationen anzubieten, insbesondere keine Inhalte und/oder Informationen abzurufen, zu übermitteln oder bereitzuhalten, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, andere zu Straftaten anleiten, die sexuell anstößig sind oder die Würde des Menschen missachten, im Sinne des § 184 StGB pornographisch sind, geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen.
- Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere nachfolgende Handlungen zu unterlassen:
• unaufgefordertes Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken (Junk-/Spam-Mails), missbräuchliches Posting von Nachrichten in Newsgroups zu Werbezwecken (Spamming, Excessive Multi Posting, Excessive Cross Posting) bzw. ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten auf sonstige Weise (z. B. Verbot der
Blockade fremder Rechner);
• unbefugtes Eindringen in ein fremdes Rechnersystem (Hacking);
• Durchsuchung eines Netzwerkes nach offenen Ports, also Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning);
• die fehlerhafte Konfiguration von Serverdiensten (wie insbesondere Proxy-, News-, Mail- und Webserverdiensten), die zum unbeabsichtigten Replizieren von Daten führen (Dupes, Mail Relaying);
• das Fälschen von Mail- und Newsheadern sowie von IP-Adressen (IP-Spoofing);
• das Verwenden von gefälschten Webseiten (Phishing) und
• soweit möglich, das Verbreiten von Computerviren und -würmern. - Der Kunde steht dafür ein, dass sämtlicher der in dieser Ziffer 5.5 aufgeführten Verpflichtungen auch von Dritten eingehalten werden, die die vertragsgegenständlichen Dienste über seine Kennung in Anspruch nehmen.
Übermittlungsfehlern oder sonstigen Störungen eigenverantwortlich sicher. Der Kunde verpflichtet sich, durch die Nutzung des Internet keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch im Auftragsformular installiert newone gegen Entgelt einen betriebsfähigen Internet-Zugang mittels von newone empfohlener Geräte und übergibt ihn funktionstüchtig eingerichtet an den Kunden.[7] Der Kunde ist lediglich berechtigt, innerhalb von 24 Stunden maximal 100 E-Mails, sowie monatlich maximal 1000 E-Mails zu versenden, wobei auch Mehrfachadressierungen berücksichtigt werden. Bei dem Wunsch des Kunden, eine größere Anzahl an E-Mails an einen bestimmten Empfängerkreis zu versenden, bedarf es einer entsprechenden Vereinbarung mit newone. Sollte der Kunde die genannten Obergrenzen für die Versendung von E-Mails überschreiten, können diese E-Mails blockiert werden. Über die Nichtzustellung/Blockierung wird newone den Kunden in angemessener Weise informieren. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er sein E-Mail-Postfach regelmäßig überprüft, damit der Speicherplatz seines E-Mail-Postfachs jederzeit für eingehende E-Mails ausreicht und er rechtzeitig von den eingehenden E-Mails Kenntnis erlangen kann.[8] Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung von newone Dritten Dienste gleich welcher Art auf Basis der von newone bereitgestellten Dienstleistungen bereitzustellen.[9] Passwörter/Kennwörter für den Internet-Zugang dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dem Passwort/Kennwort Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Passwort/Kennwort unverzüglich ändern zu lassen.[10] In digitalen Medien dürfen Passwörter/Kennwörter nur in verschlüsselter Form verwendet werden. Der Kunde stellt sicher, dass bei Inanspruchnahme von Leistungen von newone über den zentralen Netzzugang eines lokalen Netzwerkes das lokale Netzwerk gegen das Eindringen unberechtigter Personen geschützt ist. Ferner ist der Kunde verpflichtet, Passwörter/Kennwörter in digitalen Medien sowie in lokalen Funknetzen (WLAN) ausschließlich in verschlüsselter Form zu speichern oder zu übermitteln. Hierzu hat er solche Schutzmechanismen (z. B. Datenverschlüsselung) zu verwenden, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen.[11] Der Kunde ist verpflichtet, im Antrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Vom Kunden ist jegliche Änderung seines Namens, seiner Firmierung, seiner privaten und geschäftlichen Adresse bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung, seiner Rechtsform, sowie grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) newone unverzüglich bekannt zu geben.[12] Unverzüglich nach Beendigung dieses Vertrages wird der Kunde newone Zugang zu den technischen Anlagen zum Zwecke der Deinstallation der Anlagen gewähren, soweit dies für ihn zumutbar ist und sich die technischen Anlagen im Eigentum von newone befinden und nicht an den Kunden verkauft wurden.[13] Kommt der Kunde der Erfüllung seiner Pflichten und Obliegenheiten nicht nach und verletzt er diese schuldhaft, darf newone Ersatz für den ihr entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen. Darüber hinaus ist newone bei Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten – insbesondere bei Verstößen gegen unter Ziff. 5.5 dieser produktbezogenen Geschäftsbedingungen genannten Pflichten – berechtigt, die jeweilige Leistung bzw. Funktionalität, von der die Verletzung ausgeht, zu sperren (z.B. Homepage, E-Mail, Newsgroup), entsprechende Inhalte zu löschen und die zuständigen Behörden zu unterrichten. Über eine derartige Sperre/Löschung wird der Kunde von newone unverzüglich unterrichtet.
§5 Termine und Fristen
[1] Für den Beginn und die Berechnung von Fristen, die in Bezug zu Vertragsbeginn, -laufzeit und -ende stehen (z. B. Mindestvertragslaufzeiten) gilt im Zweifel das auf dem Leistungs- und Lieferschein genannte Datum der erstmaligen Leistungsbereitstellung (nachfolgend „Freischaltung“ genannt) durch newone.
§6 Zahlungsbedingungen
[1] Die Rechnungen werden dem Kunden kostenlos in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Der Kunde erhält eine an seine E-Mail-Adresse gerichtete elektronische Nachricht mit einer im PDF-Format erstellten Rechnung. Sofern der Kunde anstelle der E-Mail-Rechnung eine Rechnung in Papierform wünscht, wird hierfür eine monatliche Gebühr gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste fällig; dies gilt jedoch dann nicht, wenn ein nach § 14 UStG vorsteuerabzugsberechtigte Kunde seinem zuständigen Finanzamt auf dessen Verlangen eine Rechnung in Papierform vorlegen muss.
§7 Einwendungen
[1] Erhebt der Kunde Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Vergütung, so hat er dies innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung dem Rechnungssteller (newone oder einem mit dem Einzug beauftragten Dritten) schriftlich (auch E-Mail und Telefax) anzuzeigen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Newone wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Anzeige nicht gesondert hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt. War der Kunde ohne Verschulden verhindert, die sechswöchige Einwendungsfrist einzuhalten, so kann er die Einwendungen innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses nachholen. Nach Ablauf eines Jahres seit Zugang der Rechnung kann der Kunde keine Einwendungen mehr erheben.
§8 Verzug/Sperre
[1] Newone ist berechtigt, die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens € 75,- in Verzug ist, eine gegebenenfalls geleistete Sicherheit verbraucht ist und newone dem Kunden diese Sperre mindestens eine Woche zuvor schriftlich unter Hinweis auf die Möglichkeit, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, angedroht hat. Eine Sperre ohne Ankündigung und Einhaltung der Wartefrist ist möglich, wenn der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung gegeben hat, eine Gefährdung der Einrichtung von newone droht oder ein überdurchschnittliches Entgeltaufkommen festgestellt wird oder dieses in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit geleistete Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichten wird, gegebenenfalls geleistete Sicherheiten verbraucht und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist. Der Kunde bleibt auch im Falle einer berechtigten Sperre verpflichtet, die newone geschuldete Vergütung zu bezahlen. Der Kunde bleibt auch im Falle einer Sperrung verpflichtet, die geschuldete Vergütung an newone zu bezahlen.
§9 Nutzung durch Dritte
[1] Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis (auch E-Mail und Telefax) der newone, die nur
aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, von newone bereitgestellte Internet-Zugänge nicht zur ständigen
Alleinnutzung überlassen. Der Kunde haftet für alle Schäden und ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, die aus
der befugten oder unbefugten Nutzung der Zugänge durch Dritte entstehen, soweit der Kunde diese Nutzung zu
vertreten hat. Dem Kunden obliegt innerhalb seines Verantwortungsbereiches der Nachweis, dass er die Nutzung
nicht zu vertreten hat.
§10 Haftung
[1] Tritt bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten im Sinne von § 3 Nr. 24 Telekommunikationsgesetz, d.h. der technischen Übertragung von Sprache/Tönen (z. B. Telefonie, Musik), Zeichen (z. B. E-Mail) und Bildern (z. B. Internet-Seiten), ein Vermögensschaden ein, ist die Haftung auf 12.500,- EUR pro Kunde begrenzt. Tritt der Schaden bei mehreren Kunden ein, ist die Haftung gegenüber allen Geschädigten auf eine Gesamtsumme von 10 Millionen EUR begrenzt. Übersteigt die Summe der Schadensersatzansprüche, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben schädigenden Ereignisses gegenüber newone zustehen, diese Gesamtsumme, so werden die Schadensersatzansprüche in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Gesamtsumme stehen. Newone haftet jedoch in der Höhe unbegrenzt bei vorsätzlicher Schadensverursachung.
§11 Vertragslaufzeit und Kündigung
[1] Die Mindestvertragslaufzeiten, Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen der Vertragsprodukte und der optionalen Zusatzmodule sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Kündigung ist für beide Seiten erstmals auf das Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit des Vertragsproduktes/Zusatzmoduls möglich.
pflichtwidriges Handeln oder Unterlassen, kann die newone den Auftrag/Vertrag des Kunden kostenpflichtig stornieren und eine entsprechende Kostenpauschale gemäß der dem Produkt zugehörigen und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste berechnen. Das Recht des Kunden, den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt kein oder nur ein geringerer Schaden bei newone eingetreten ist, bleibt unberührt.[4] Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§12 Außerordentliche Kündigung
[1] Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Neben den sonstigen in diesen produktbezogenen Geschäftsbedingungen genannten wichtigen Kündigungsgründen gilt als wichtiger Grund für newone erhebliches vertragswidriges Verhalten des Kunden. Dazu gehören insbesondere alle aus dem Kundenverhältnis resultierenden Verletzungen strafrechtlicher Vorschriften, die Nichterbringung der Sicherheitsleistung im Sinne von Ziff. 13 dieser produktbezogenen Geschäftsbedingungen, die Kündigung der Grundstückseigentümererklärung im Sinne von Ziff. 2.2 dieser produktbezogenen Geschäftsbedingungen, eine missbräuchliche Beeinträchtigung der Dienstequalität und -funktion und ein bevorstehendes, beantragtes oder eröffnetes Insolvenzverfahren sowie der Tod des Kunden.
§13 Sicherheitsleistung
[1] Newone ist berechtigt, von dem Kunden in folgenden Fällen eine Sicherheitsleistung (z. B. durch Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts) in doppelter Höhe der voraussichtlichen monatlichen Vergütung zu verlangen,
- wenn bei Vertragsbeginn zu befürchten ist, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt,
- bei nicht fristgerechter Bezahlung einer Rechnung, wenn ein Zahlungsrückstand schon zu einer Sperre geführt hat, die nicht länger als zwölf Monate zurückliegt,
- bei einem bevorstehenden, beantragten oder eröffneten Insolvenzverfahren.
§14 Auskunfteien
[1] Newone ist berechtigt, im Rahmen der Bonitätsprüfung bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte einzuholen. Newone ist ferner berechtigt, den Wirtschaftsauskunfteien die für das Inkasso erforderlichen Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten aus anderen Kundenverhältnissen bei einer Auskunftei anfallen, kann newone hierüber ebenfalls Auskunft erhalten. Die jeweilige Datenübermittlung und Speicherung erfolgt im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von newone, eines Vertragspartners der Wirtschaftsauskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
§15 Vertragsänderungen
[1] Newone ist jederzeit berechtigt, diese produktbezogenen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese ihm gegenüber entsprechend der Ankündigung wirksam. Newone wird ihre Kunden in den Änderungsmitteilungen auf diese Rechtsfolge jeweils noch einmal gesondert hinweisen. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, so wird der Vertrag zu unveränderten Bedingungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
§16 Sonstige Bedingungen
[1] Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von newone gestattet. Newone darf die Zustimmung nur aus sachlichem Grund verweigern.
Fassung vom 1. Oktober 2009