AGBs

AGB

Produktbezogene Geschäftsbedingungen
zur Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen one-dsl und Optionen der
newone GmbH, Albert-Einstein-Strasse 3, 98693 Ilmenau, nachfolgend newone genannt

§1 Geltungsbereich
[1] Die nachfolgenden produktbezogenen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen, welche newone durch das eigene Telekommunikationsnetz im Zusammenhang mit den Produkten one-dsl sowie den optionalen Zusatzleistungen (z. B. Verdopplung der Uploadbandbreite, feste IP-Adresse, Sprachmodule) in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Telekommunikationskundenschutzverordnung bzw. des Telekommunikationsgesetzes gegenüber Endkunden erbringt. Die Telekommunikationskundenschutzverordnung bzw. das Telekommunikationsgesetz gilt auch dann, wenn in den nachstehenden Bedingungen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

[2] Diese produktbezogenen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers (nachfolgend „Kunde“ genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, newone hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese produktbezogenen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn newone in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder von diesen produktbezogenen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

§2 Vertragsabschluss und Hinweise
[1] Der Auftrag des Kunden erfolgt schriftlich oder durch Datenfernübertragung (z. B. E-Mail mit unterschriebenem Auftragsformular oder Fax) und bedarf zur Annahme des Vertrages keiner schriftlichen Annahmeerklärung durch newone. Mit der Ausführung des Auftrages nimmt newone den Auftrag an. Weicht die Ausführung vom Auftrag des Kunden ab, so erfolgt die Annahme des Vertrages durch den Kunden zu den im Leistungsschein genannten Bedingungen spätestens durch die erstmalige Inanspruchnahme des jeweiligen Dienstes.

[2] Newone kann den Abschluss des Vertrages davon abhängig machen, dass der Kunde eine Einverständniserklärung vorlegt, die von dem dinglich Berechtigten abgegeben und unterzeichnet worden ist, dessen Grundstück durch die Einrichtung und/oder Erbringung der vertraglichen Leistung der newone betroffen wird (nachfolgend „Grundstückseigentümererklärung“ genannt). Die Leistungserbringung von newone steht unter dem Vorbehalt, dass die Grundstückseigentümererklärung rechtzeitig vorliegt. Bei jedem Wechsel des Eigentümers oder Nutzungsberechtigen während der Laufzeit des Vertrages sorgt der Kunde unverzüglich für die erforderliche Genehmigung.

§3 Leistungsumfang der newone
[1] Newone ermöglicht dem Kunden über ihre bestehende Kommunikationsinfrastruktur den Zugang zum Internet durch die Bereitstellung eines Netzknotens. Auf die Verfügbarkeit von Verbindungen ab dem newone-Internet-Netzknoten innerhalb des Internets hat newone keinen Einfluss, dies gehört insoweit nicht zum Leistungsumfang von newone. Der Verantwortungsbereich für die Dienstebereitstellung durch newone endet am Übergangspunkt inklusive Netzabschluss (der Übergangspunkt stellt dabei den Referenzpunkt zwischen Kundenendeinrichtung und dem Netzanschluss von newone dar).

[2] Die in den Vertragsprodukten enthaltene VDSL-Flatrate ist ortsgebunden und kann daher nicht auf einen anderen Anschluss übertragen werden.

[3] Bei der Nutzung der in den Vertragesprodukten enthaltenen DSL-Flatrate behält sich newone das Recht vor, die Verbindung spätestens nach 24 Stunden seit deren Aufbau zu trennen. Die sofortige Wiedereinwahl ist möglich.

[4] Vermittelt newone dem Kunden den Zugang zur Nutzung des Internets, unterliegen die übermittelten Inhalte – vorbehaltlich der Vereinbarung über ein entsprechendes Service-Paket – keiner Überprüfung durch newone, insbesondere auch nicht auf schadensstiftende Software/Daten (z. B. Computerviren und -würmer).

[5] Soweit newone dem Kunden Speicherplatz (auch E-Mail-Speicherplatz) zur Verfügung stellt, ist dieser verantwortlich für die gespeicherten Inhalte. Alle Inhalte sind für newone gemäß den Bestimmungen des Teledienstegesetzes fremde Inhalte. Newone übernimmt für die Inhalte und Informationen, die von Dritten in das Internet gestellt werden ebenfalls keine Verantwortung.

[6] Newone ist berechtigt, sich zur Erbringung der Dienstleistungen und vertraglichen Umsetzung Dritter zu bedienen.

[7] Soweit newone bestimmte Leistungen und Dienste unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht.

[8] Newone ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken oder einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebs, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren/-würmern oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Einschränkungen aufgrund von solchen Wartungs-, Installations- und Umbauarbeiten sind von der Berechnung der für das jeweilige Vertragsprodukt angegebenen Verfügbarkeit ausgenommen, es sei denn, newone hat diese Einschränkungen zu vertreten.

[9] Sofern newone Software oder Softwareupdates anbietet, die einen Einfluss auf Funktionalitäten der vertraglichen Leistung haben können, wird sie den Kunden hierüber schriftlich oder per E-Mail informieren. newone weist darauf hin, dass der Download bzw. die Installation der Software bzw. der Softwareupdates zwingende Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung sämtlicher Funktionalitäten der vertraglichen Leistung ist.

[10] Bei Umzug des Kunden innerhalb des Versorgungsgebietes von newone wird der Vertrag vorbehaltlich der technischen Realisierbarkeit der Leistungen am Umzugsort, wie
z. B. ausreichende Signalqualität am Umzugsort u.a., grundsätzlich fortgeführt. newone wird die technische Realisierbarkeit nach der Umzugsmeldung prüfen und
bei deren Vorliegen einen erneuten Installationstermin nennen. Ziff. 2.1 dieser produktbezogenen Geschäftsbedingungen gilt entsprechend. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung der Leistung am Umzugsort besteht für die newone erst nach Prüfung der Leistungsverfügbarkeit am Umzugsort. newone erhebt in diesem Fall eine Umzugsgebühr gemäß der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste.

[11] Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich im Übrigen aus den Leistungsbeschreibungen und der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten von newone zu den Vertragsprodukten sowie aus den hierauf bezugnehmenden Vereinbarungen zwischen dem Kunden und newone gemäß Einzelvertrag bzw. weitere Infos erhalten Sie unter:
  E-Mail: info@newone.de
  Telefon: 03677 8474 0

Die Leistungsbeschreibungen und Preislisten können auf unserer Webseite eingesehen oder bei newone angefordert werden

§4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
[1] Der Kunde stellt für den Betrieb und die Installation der den Vertragszwecken dienenden technischen Einrichtungen newone unentgeltlich und rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung und hält diese auf Dauer des Vertrages im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand. Er verpflichtet sich ferner, die technischen Einrichtungen von newone vor unbefugten Eingriffen eigener Mitarbeiter oder Dritter zu schützen, selbst keinerlei Eingriffe vorzunehmen, bei erkennbaren Schäden oder Mängeln an von newone gelieferten technischen Einrichtungen diese unverzüglich zu unterrichten und den Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen von newone nach Anmeldung jederzeit Zutritt zu den technischen Einrichtungen zu gewähren, soweit dies für die
Durchführung des Vertrages erforderlich und für den Kunden zumutbar ist. Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an technischen Einrichtungen von newone lässt er ausschließlich von newone durchführen.

[2] Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Endgeräte an die durch newone gelieferten technischen Einrichtungen und Geräte anzuschließen, deren Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. Für die kundenseitige Anschaltung von Endeinrichtung und Verwendung von Endgeräten, die zur Beeinträchtigung, Einschränkung oder Unterdrückung von angebotenen Netzleistungen führen, übernimmt newone keine Verantwortung. Des Weiteren muss der Kunde newone im Hinblick auf Konfigurationsänderungen, Software-Updates oder anderen endgerätebezogenen Maßnahmen umgehend informieren.

[3] Der Kunde hat newone nach seinen Hinweis auf eine Störung die Aufwendungen für die Fehlersuche und Behebung gemäß den Entgelten der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste für Anfahrt, Abfahrt, Arbeitsstunden, Prüfungen durch beauftragte Fremdtechniker sowie evtl. Zuschlägen (Überzeiten, Nachtarbeit,
Samstagsarbeit, Sonn- und Feiertag) zu ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtung von newone vorlag und der Kunde die tatsächliche Ursache für die Störung selbst verschuldet hat. Das Recht des Kunden, den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt kein oder nur ein geringerer
Schaden bei newone eingetreten ist, bleibt unberührt.

[4] Im Falle der missbräuchlichen Nutzung des Internet-Zuganges, Produkten oder Zusatzmodulen ist newone – nach erfolgsloser Abmahnung mit Fristsetzung – berechtigt, soweit technisch möglich, das missbräuchlich benutzte Produkt oder Modul zu sperren, ersatzweise das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

[5] Der Kunde ist verpflichtet, den one-dsl Internet-Zugang bestimmungsgemäß und im Rahmen der Rechtsvorschriften über die Telekommunikation in der jeweils gültigen Fassung zu benutzen. Der Kunde ist für Inhalte und insbesondere für deren Rechtmäßigkeit, welche über seine Kennung im Internet eingestellt oder in irgendeiner Weise verbreitet werden, gegenüber newone und Dritten selbst verantwortlich.

  1. Der Kunde hat insbesondere die nachfolgenden Regelungen zu beachten: Die nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche und geistige Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter und die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts sowie des
    Datenschutzrechts. In diesem Zusammenhang ist er insbesondere dazu verpflichtet, die als Login/E-Mail-Namen einzusetzende Zeichenfolge auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, z. B. mit Namens-, Mar-ken-, Urheber oder sonstigen Schutzrechten zu prüfen. Der Kunde stellt newone von allen begründeten Ansprüchen frei, die von
    Dritten aus der Verletzung einer dieser Pflichten gegen newone erhoben werden, sofern er nicht den Nachweis erbringen kann, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht verschuldet hat.
  2. Der Kunde hat darüber hinaus keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte und/oder Informationen anzubieten, insbesondere keine Inhalte und/oder Informationen abzurufen, zu übermitteln oder bereitzuhalten, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, andere zu Straftaten anleiten, die sexuell anstößig sind oder die Würde des Menschen missachten, im Sinne des § 184 StGB pornographisch sind, geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere nachfolgende Handlungen zu unterlassen:
    • unaufgefordertes Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken (Junk-/Spam-Mails), missbräuchliches Posting von Nachrichten in Newsgroups zu Werbezwecken (Spamming, Excessive Multi Posting, Excessive Cross Posting) bzw. ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten auf sonstige Weise (z. B. Verbot der
    Blockade fremder Rechner);
    • unbefugtes Eindringen in ein fremdes Rechnersystem (Hacking);
    • Durchsuchung eines Netzwerkes nach offenen Ports, also Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning);
    • die fehlerhafte Konfiguration von Serverdiensten (wie insbesondere Proxy-, News-, Mail- und Webserverdiensten), die zum unbeabsichtigten Replizieren von Daten führen (Dupes, Mail Relaying);
    • das Fälschen von Mail- und Newsheadern sowie von IP-Adressen (IP-Spoofing);
    • das Verwenden von gefälschten Webseiten (Phishing) und
    • soweit möglich, das Verbreiten von Computerviren und -würmern.
  4. Der Kunde steht dafür ein, dass sämtlicher der in dieser Ziffer 5.5 aufgeführten Verpflichtungen auch von Dritten eingehalten werden, die die vertragsgegenständlichen Dienste über seine Kennung in Anspruch nehmen.
[6] Es ist grundsätzlich Sache des Kunden, die Installation des Internet-Zuganges und der Breitbandanbindung durchzuführen und die erforderlichen Einrichtungen und Geräte hierfür zu betreiben. Der Kunde stellt die Einhaltung der anerkannten Grundsätze der Datensicherheit gegen alle Arten von Datenverlust, Datenbeschädigung,
Übermittlungsfehlern oder sonstigen Störungen eigenverantwortlich sicher. Der Kunde verpflichtet sich, durch die Nutzung des Internet keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch im Auftragsformular installiert newone gegen Entgelt einen betriebsfähigen Internet-Zugang mittels von newone empfohlener Geräte und übergibt ihn funktionstüchtig eingerichtet an den Kunden.

[7] Der Kunde ist lediglich berechtigt, innerhalb von 24 Stunden maximal 100 E-Mails, sowie monatlich maximal 1000 E-Mails zu versenden, wobei auch Mehrfachadressierungen berücksichtigt werden. Bei dem Wunsch des Kunden, eine größere Anzahl an E-Mails an einen bestimmten Empfängerkreis zu versenden, bedarf es einer entsprechenden Vereinbarung mit newone. Sollte der Kunde die genannten Obergrenzen für die Versendung von E-Mails überschreiten, können diese E-Mails blockiert werden. Über die Nichtzustellung/Blockierung wird newone den Kunden in angemessener Weise informieren. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er sein E-Mail-Postfach regelmäßig überprüft, damit der Speicherplatz seines E-Mail-Postfachs jederzeit für eingehende E-Mails ausreicht und er rechtzeitig von den eingehenden E-Mails Kenntnis erlangen kann.

[8] Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung von newone Dritten Dienste gleich welcher Art auf Basis der von newone bereitgestellten Dienstleistungen bereitzustellen.

[9] Passwörter/Kennwörter für den Internet-Zugang dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen von dem Passwort/Kennwort Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde das Passwort/Kennwort unverzüglich ändern zu lassen.

[10] In digitalen Medien dürfen Passwörter/Kennwörter nur in verschlüsselter Form verwendet werden. Der Kunde stellt sicher, dass bei Inanspruchnahme von Leistungen von newone über den zentralen Netzzugang eines lokalen Netzwerkes das lokale Netzwerk gegen das Eindringen unberechtigter Personen geschützt ist. Ferner ist der Kunde verpflichtet, Passwörter/Kennwörter in digitalen Medien sowie in lokalen Funknetzen (WLAN) ausschließlich in verschlüsselter Form zu speichern oder zu übermitteln. Hierzu hat er solche Schutzmechanismen (z. B. Datenverschlüsselung) zu verwenden, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen.

[11] Der Kunde ist verpflichtet, im Antrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Vom Kunden ist jegliche Änderung seines Namens, seiner Firmierung, seiner privaten und geschäftlichen Adresse bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung, seiner Rechtsform, sowie grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) newone unverzüglich bekannt zu geben.

[12] Unverzüglich nach Beendigung dieses Vertrages wird der Kunde newone Zugang zu den technischen Anlagen zum Zwecke der Deinstallation der Anlagen gewähren, soweit dies für ihn zumutbar ist und sich die technischen Anlagen im Eigentum von newone befinden und nicht an den Kunden verkauft wurden.

[13] Kommt der Kunde der Erfüllung seiner Pflichten und Obliegenheiten nicht nach und verletzt er diese schuldhaft, darf newone Ersatz für den ihr entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen. Darüber hinaus ist newone bei Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten – insbesondere bei Verstößen gegen unter Ziff. 5.5 dieser produktbezogenen Geschäftsbedingungen genannten Pflichten – berechtigt, die jeweilige Leistung bzw. Funktionalität, von der die Verletzung ausgeht, zu sperren (z.B. Homepage, E-Mail, Newsgroup), entsprechende Inhalte zu löschen und die zuständigen Behörden zu unterrichten. Über eine derartige Sperre/Löschung wird der Kunde von newone unverzüglich unterrichtet.

§5 Termine und Fristen
[1] Für den Beginn und die Berechnung von Fristen, die in Bezug zu Vertragsbeginn, -laufzeit und -ende stehen (z. B. Mindestvertragslaufzeiten) gilt im Zweifel das auf dem Leistungs- und Lieferschein genannte Datum der erstmaligen Leistungsbereitstellung (nachfolgend „Freischaltung“ genannt) durch newone.

[2] Bei einem von der newone nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren oder vorübergehenden Leistungshindernis verschieben sich die Termine und Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

[3] Der Samstag gilt nicht als Werktag.

§6 Zahlungsbedingungen
[1] Die Rechnungen werden dem Kunden kostenlos in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Der Kunde erhält eine an seine E-Mail-Adresse gerichtete elektronische Nachricht mit einer im PDF-Format erstellten Rechnung. Sofern der Kunde anstelle der E-Mail-Rechnung eine Rechnung in Papierform wünscht, wird hierfür eine monatliche Gebühr gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste fällig; dies gilt jedoch dann nicht, wenn ein nach § 14 UStG vorsteuerabzugsberechtigte Kunde seinem zuständigen Finanzamt auf dessen Verlangen eine Rechnung in Papierform vorlegen muss.

[2] Sämtliche Vergütungen werden spätestens nach Ablauf von fünf Werktagen nach Zugang der E-Mail-Rechnung bzw. der Rechnung in Papierform (nachfolgend „Prüffrist“ genannt) fällig. Als Zahlform wird bei Internet-Verträgen ausschliesslich die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren durch newone vereinbart. Der Kunde teilt dazu newone im Auftragsformular seine Bankverbindung mit und ermächtigt newone, die einmaligen und wiederkehrenden Vergütungen fristgemäß vom angegebenen Konto einzuziehen. Sind Kunde und Kontoinhaber nicht identisch, ist diese Ermächtigung vom Kontoinhaber zu unterzeichnen.

[3] Die jeweils zu zahlende feste monatliche Vergütung (Grundpreis) ist beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Freischaltung der vertraglich geschuldeten Leistung für den Rest des Monats anteilig gerechnet und danach kalendermonatlich im Voraus zu zahlen.

[4] Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu bezahlen, welche für Leistungen entstehen, die durch einen Dritten über die dem Kunden bereitgestellte Kennung in Anspruch genommen werden, sofern er nicht nachweist, dass eine solche Nutzung durch Dritte ihm nicht zuzurechnen ist.

[5] Sofern der Kunde weitere Dienstleistungen der newone oder Produkte im Handelsgeschäft mit newone beauftragt hat, ist newone berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für die Dienstleitungen und Produkte dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.

[6] Das Entgelt wird nach Ablauf der in Ziff. 6.2 genannten Prüffrist per Lastschriftverfahren, gemäß der Ermächtigung durch den Kunden, von seinem Konto eingezogen. Der Kunde verpflichtet sich, eine für die Begleichung des Rechnungsbetrages ausreichende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs bereitzuhalten.

[7] Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch Nichteinlösung eines Schecks oder eine nicht eingelöste oder zurückgehende Lastschrift entstehen, es sei denn, dass der Kunde und/ oder seine Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Newone ist berechtigt, dem Kunden hierfür ein Entgelt in Höhe von 10,00 EUR in Rechnung zu stellen, soweit er das kostenauslösende Ereignis verschuldet hat. Das Recht des Kunden, den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt kein oder nur ein geringerer Schaden bei newone eingetreten ist, bleibt unberührt.

[8] Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist.

§7 Einwendungen
[1] Erhebt der Kunde Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Vergütung, so hat er dies innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung dem Rechnungssteller (newone oder einem mit dem Einzug beauftragten Dritten) schriftlich (auch E-Mail und Telefax) anzuzeigen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Newone wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Anzeige nicht gesondert hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt. War der Kunde ohne Verschulden verhindert, die sechswöchige Einwendungsfrist einzuhalten, so kann er die Einwendungen innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses nachholen. Nach Ablauf eines Jahres seit Zugang der Rechnung kann der Kunde keine Einwendungen mehr erheben.

§8 Verzug/Sperre
[1] Newone ist berechtigt, die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens € 75,- in Verzug ist, eine gegebenenfalls geleistete Sicherheit verbraucht ist und newone dem Kunden diese Sperre mindestens eine Woche zuvor schriftlich unter Hinweis auf die Möglichkeit, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, angedroht hat. Eine Sperre ohne Ankündigung und Einhaltung der Wartefrist ist möglich, wenn der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung gegeben hat, eine Gefährdung der Einrichtung von newone droht oder ein überdurchschnittliches Entgeltaufkommen festgestellt wird oder dieses in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit geleistete Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichten wird, gegebenenfalls geleistete Sicherheiten verbraucht und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist. Der Kunde bleibt auch im Falle einer berechtigten Sperre verpflichtet, die newone geschuldete Vergütung zu bezahlen. Der Kunde bleibt auch im Falle einer Sperrung verpflichtet, die geschuldete Vergütung an newone zu bezahlen.

[2] Im Falle einer Sperre ist newone darüber hinaus berechtigt, dem Kunden die Kosten der Sperre in Höhe von 25,00 EUR in Rechnung zu stellen. Das Recht des Kunden den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt kein oder nur ein geringerer Schaden bei newone eingetreten ist, bleibt unberührt.

[3] Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate bzw. Abrechnungszeiträume mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die newone das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

[4] Die Geltendmachung weiterer Ansprüche aus Verzug bleibt vorbehalten.

[5] Gerät newone mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist nur dann zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn newone eine vom Kunden gesetzte Nachfrist von mindestens 10 Werktagen nicht einhält.

§9 Nutzung durch Dritte
[1] Der Kunde darf Dritten ohne vorherige schriftliche Erlaubnis (auch E-Mail und Telefax) der newone, die nur
aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, von newone bereitgestellte Internet-Zugänge nicht zur ständigen
Alleinnutzung überlassen. Der Kunde haftet für alle Schäden und ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, die aus
der befugten oder unbefugten Nutzung der Zugänge durch Dritte entstehen, soweit der Kunde diese Nutzung zu
vertreten hat. Dem Kunden obliegt innerhalb seines Verantwortungsbereiches der Nachweis, dass er die Nutzung
nicht zu vertreten hat.

§10 Haftung
[1] Tritt bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten im Sinne von § 3 Nr. 24 Telekommunikationsgesetz, d.h. der technischen Übertragung von Sprache/Tönen (z. B. Telefonie, Musik), Zeichen (z. B. E-Mail) und Bildern (z. B. Internet-Seiten), ein Vermögensschaden ein, ist die Haftung auf 12.500,- EUR pro Kunde begrenzt. Tritt der Schaden bei mehreren Kunden ein, ist die Haftung gegenüber allen Geschädigten auf eine Gesamtsumme von 10 Millionen EUR begrenzt. Übersteigt die Summe der Schadensersatzansprüche, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben schädigenden Ereignisses gegenüber newone zustehen, diese Gesamtsumme, so werden die Schadensersatzansprüche in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Gesamtsumme stehen. Newone haftet jedoch in der Höhe unbegrenzt bei vorsätzlicher Schadensverursachung.

[2] Außerhalb des Regelungsbereiches von 10.1 haftet newone im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Personenschäden, Schäden aufgrund einer Verletzung des Produkthaftungsgesetzes, sowie vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.

[3] Im Übrigen haftet newone für Sach- und Vermögensschäden, wenn diese auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht von newone oder einer Verletzung einer von newone abgegebenen Garantie oder Zusicherung beruhen. Soweit newone leicht fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

[4] Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei haftungsauslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von newone.

[5] Bei der Nutzung von Telekommunikationsnetzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungspflicht von newone darauf, dem Kunden einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Für schadensverursachende Ereignisse oder Störungen (einschließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch einer Datenverbindung), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Dritter entstehen, haftet newone, falls und soweit ihr Schadensersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zustehen. Dieses gilt nicht, soweit schadensverursachende Ereignisse oder Störungen durch newone bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind. Die newone kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadensersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von newone ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

[6] Im Übrigen ist eine Haftung von newone ausgeschlossen.

§11 Vertragslaufzeit und Kündigung
[1] Die Mindestvertragslaufzeiten, Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen der Vertragsprodukte und der optionalen Zusatzmodule sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Kündigung ist für beide Seiten erstmals auf das Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit des Vertragsproduktes/Zusatzmoduls möglich.

[2] Bei Buchung optionaler Zusatzmodule oder gestattet newone Tarifwechsel in andere Tarife werden diese in den Vertrag über ein Vertragsprodukt integriert, wodurch sich u.U. die Mindestvertragslaufzeit der gewählten Zusatzmodule verkürzt bzw. ein veränderter Vertrag mit der ursprünglichen Mindestvertragslaufzeit entsteht.

[3] Wird der Vertrag trotz bestehender Vertragsbindung in beidseitigem Einvernehmen vor Vertragsende aufgelöst, kann newone dem Kunden ein Stornierungsentgelt gemäß der dem Produkt zugehörigen und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste berechnen. Verhindert der Kunde trotz Antrags- oder Vertragsbindung schuldhaft die Durchführung des Vertrages, insbesondere die vollständige Einrichtung und Herstellung des vertragsgegenständlichen Telekommunikationsanschlusses durch sein schuldhaftes,
pflichtwidriges Handeln oder Unterlassen, kann die newone den Auftrag/Vertrag des Kunden kostenpflichtig stornieren und eine entsprechende Kostenpauschale gemäß der dem Produkt zugehörigen und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste berechnen. Das Recht des Kunden, den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt kein oder nur ein geringerer Schaden bei newone eingetreten ist, bleibt unberührt.

[4] Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§12 Außerordentliche Kündigung
[1] Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Neben den sonstigen in diesen produktbezogenen Geschäftsbedingungen genannten wichtigen Kündigungsgründen gilt als wichtiger Grund für newone erhebliches vertragswidriges Verhalten des Kunden. Dazu gehören insbesondere alle aus dem Kundenverhältnis resultierenden Verletzungen strafrechtlicher Vorschriften, die Nichterbringung der Sicherheitsleistung im Sinne von Ziff. 13 dieser produktbezogenen Geschäftsbedingungen, die Kündigung der Grundstückseigentümererklärung im Sinne von Ziff. 2.2 dieser produktbezogenen Geschäftsbedingungen, eine missbräuchliche Beeinträchtigung der Dienstequalität und -funktion und ein bevorstehendes, beantragtes oder eröffnetes Insolvenzverfahren sowie der Tod des Kunden.

§13 Sicherheitsleistung
[1] Newone ist berechtigt, von dem Kunden in folgenden Fällen eine Sicherheitsleistung (z. B. durch Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts) in doppelter Höhe der voraussichtlichen monatlichen Vergütung zu verlangen,

  1. wenn bei Vertragsbeginn zu befürchten ist, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt,
  2. bei nicht fristgerechter Bezahlung einer Rechnung, wenn ein Zahlungsrückstand schon zu einer Sperre geführt hat, die nicht länger als zwölf Monate zurückliegt,
  3. bei einem bevorstehenden, beantragten oder eröffneten Insolvenzverfahren.
[2] Newone ist berechtigt, die Sicherheitsleistung mit solchen Forderungen zu verrechnen, die der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung nicht ausgleicht.

[3] Newone hat die Sicherheitsleistung zurückzugewähren, soweit die o.g. Voraussetzungen nicht mehr bestehen.

§14 Auskunfteien
[1] Newone ist berechtigt, im Rahmen der Bonitätsprüfung bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte einzuholen. Newone ist ferner berechtigt, den Wirtschaftsauskunfteien die für das Inkasso erforderlichen Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten aus anderen Kundenverhältnissen bei einer Auskunftei anfallen, kann newone hierüber ebenfalls Auskunft erhalten. Die jeweilige Datenübermittlung und Speicherung erfolgt im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von newone, eines Vertragspartners der Wirtschaftsauskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

§15 Vertragsänderungen
[1] Newone ist jederzeit berechtigt, diese produktbezogenen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese ihm gegenüber entsprechend der Ankündigung wirksam. Newone wird ihre Kunden in den Änderungsmitteilungen auf diese Rechtsfolge jeweils noch einmal gesondert hinweisen. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, so wird der Vertrag zu unveränderten Bedingungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

[2] Newone ist jederzeit berechtigt, die Leistungsbeschreibungen und die Preislisten für Vertragsprodukte zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Leistungsbeschreibungen bzw. Preislisten nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese ihm gegenüber entsprechend der Ankündigung wirksam. Newone wird ihre Kunden in den Änderungsmitteilungen auf diese Rechtsfolge jeweils noch einmal gesondert hinweisen. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, so wird der Vertrag zu unveränderten Bedingungen fortgesetzt. Das Recht der Ver-tragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

§16 Sonstige Bedingungen
[1] Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von newone gestattet. Newone darf die Zustimmung nur aus sachlichem Grund verweigern.

[2] Gerichtstand ist Ilmenau.

[3] Für dieses Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

 

Fassung vom 1. Oktober 2009